Planen · Hauptbeitrag
Die Kochwoche auf einem Blatt
Vom prüfenden Gang zu Kühlschrank und Regal am Sonntagabend bis zum fertigen Plan: wie zwei Kochtage vier Abendessen liefern und wie aus dem Plan der Einkaufszettel wird.
Zur KochwocheEine technische Einstellung speichert diese Website in diesem Browser. Um fortzufahren, wählen Sie „Akzeptieren“.
Unabhängiges Magazin über Lebensmittel im Haushalt und Alltagsorganisation.
Kochen · Vorrat · Wochenalltag
Ein Abend für den Speiseplan, ein Einkauf nach Zettel, zwei Kochtage mit doppelter Menge und ein Regal, dessen Etiketten sich im Vorbeigehen lesen lassen. Glas & Kelle zeigt, wie ein gewöhnlicher Haushalt Küche und Vorrat durch die Woche bringt.

Dieses Magazin bündelt Artikel, Listen und Beispiele zum wöchentlichen Kochen und zum Ordnen des Vorrats. Jeder Abschnitt bleibt in dieser Alltagskategorie. Direkt darunter weisen zwei Kurztexte auf längere Beiträge hin: Der eine führt vom leeren Blatt zu einem Speiseplan für sieben Tage und zum passenden Einkaufszettel, der andere vom vollgestellten Regal zu Gläsern mit klaren Etiketten. Nach einem kurzen Porträt der Redaktion folgen unser Küchenrhythmus von Montag bis Sonntag, ein Zettel in der Reihenfolge des Ladens, feste Plätze in Schubladen und Fächern, ein Vergleich von Glas, Dose und Tüte, drei Anmerkungen zum Heft und kurze Antworten zu Etikett, Regal, Plan und Zettel.
Planen · Hauptbeitrag
Vom prüfenden Gang zu Kühlschrank und Regal am Sonntagabend bis zum fertigen Plan: wie zwei Kochtage vier Abendessen liefern und wie aus dem Plan der Einkaufszettel wird.
Zur Kochwoche
Ordnen
Fach für Fach ausräumen, Daten prüfen, Gruppen bilden, umfüllen und beschriften: der Weg zu einem Vorrat, in dem Neues hinten steht und Angebrochenes vorn.
Zum VorratsregalGlas & Kelle erscheint als kleines, unabhängiges Magazin in Kassel und schreibt über das, was in einer Haushaltsküche jede Woche anfällt: planen, einkaufen, kochen, einräumen. Was hier steht, hat die Redaktion in einer gewöhnlichen Haushaltsküche ausprobiert, aufgeschrieben und mit den Angaben auf der Verpackung abgeglichen. Angaben zu Etiketten folgen der Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union, der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Jeder Tag hat bei uns genau eine Küchenaufgabe; sie steht auf dem Plan in der Zeile unter dem Gericht.
Unser Zettel hat feste Überschriften, und zwar in der Reihenfolge, in der die Abteilungen im Laden aufeinander folgen: Obst und Gemüse, Brot, Kühlregal, Trockenware, Haushalt. Unter jede Überschrift kommt, was der Plan der Woche verlangt und was im Regal fehlt, dazu die Sorten, deren letzte Packung angebrochen ist; sie tragen auf der Liste an der Seitenwand des Regals einen Strich.
Bevor etwas notiert wird, prüfen wir das Regal: Ist das Linsenglas noch halb voll, kommen keine neuen Linsen auf den Zettel. Bis zum Einkauf am Montag hängt der Zettel an der Kühlschranktür, gleich neben dem Wochenplan.
Die Überschriften stammen aus dem Laden, in dem wir meist einkaufen. In einem anderen Markt bleibt das Prinzip gleich, nur die Reihenfolge der Abteilungen wechselt.

Ein Besteckeinsatz zeigt das Prinzip im Kleinen: Löffel liegen bei Löffeln, Gabeln bei Gabeln, und eine Lücke fällt gleich auf. Nach diesem Muster teilen wir die ganze Küche in Zonen ein.

Nudeln, Reis, Linsen und Mehl kommen meist in Papier oder Folie nach Hause. Ob sie darin bleiben oder umziehen, hängt bei uns davon ab, wie oft wir sie brauchen. Die Tabelle stellt die drei Behälter nebeneinander, die in unserer Küche vorkommen.
| Merkmal | Schraubglas | Blechdose | Papiertüte oder Stoffbeutel |
|---|---|---|---|
| Inhalt von außen erkennbar | ja | nein, Etikett nötig | nein, Etikett nötig |
| Licht | lässt Licht durch, das Regal steht daher nicht in der Sonne | dicht | hält das meiste Licht ab |
| Stapeln | gut bei gleicher Größe | gut | kaum |
| Verschluss | Schraubdeckel | Stülpdeckel | Klammer oder Kordel |
| Reinigung | Spülmaschine | Spülbecken, danach gut trocknen | Papier ersetzen, Stoff waschen |
Wir nutzen alle drei: Gläser für alles, was oft gebraucht wird, Dosen für Tee und Kaffee, Tüten für große Mengen, die rasch aufgebraucht werden.
Absteigend nach ihrem Anteil zum Zeitpunkt der Herstellung: Was am meisten verwendet wurde, steht vorn. So verlangt es Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Zutaten mit sehr kleinem Anteil dürfen am Ende in freier Reihenfolge stehen.
Das erste ist das Mindesthaltbarkeitsdatum: Bis zu diesem Tag behält ein ungeöffnetes, richtig gelagertes Lebensmittel seine typischen Eigenschaften, danach ist es oft noch verwendbar, wenn Inhalt und Packung in Ordnung sind. Das zweite, das Verbrauchsdatum, steht auf sehr leicht verderblicher Ware wie Hackfleisch; nach diesem Tag kommt die Packung nicht mehr auf den Plan. Beide Daten bestimmt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 in Art. 2 und Art. 24.
Gruppen, die sich am Gebrauch orientieren: Was morgens auf den Tisch kommt, steht beisammen, ebenso alles fürs Backen, Nudeln und Reis, die Hülsenfrüchte, die Konserven sowie Öl und Essig. Als siebte Gruppe kommen die Gewürze dazu, die bei uns als einzige in einer Schublade neben dem Herd liegen.
Das Etikett sitzt bei uns vorn auf dem Glas, damit es im Regal lesbar bleibt, und nennt drei Dinge: was darin ist, wann umgefüllt wurde und welches Mindesthaltbarkeitsdatum auf der alten Packung stand. Ein abwaschbarer Stift reicht dafür.
Ein Blatt im Format A5 genügt: pro Tag eine Zeile für das Gericht und eine für die Küchenaufgabe. Es hängt mit einem Magneten am Kühlschrank, gleich neben dem Einkaufszettel.
Weil er sich dann von oben nach unten abhaken lässt, so wie der Weg durch die Gänge verläuft. Ein vergessener Posten fällt am Ende einer Abteilung auf und nicht erst an der Kasse. Die Überschriften drucken wir einmal aus und schreiben jede Woche nur noch darunter.
Ein Datum falsch gelesen, eine Gruppe vergessen, eine Frage zu einem Etikett? Hinweise und Korrekturen erreichen die Redaktion von Glas & Kelle per E-Mail; die Adresse steht auf der Kontaktseite.
← Startseite / Kochwoche
Aus der Redaktion von Glas & Kelle, Rubrik Planen
Unser Wochenplan passt auf ein Blatt im Format A5. Er entsteht am Sonntagabend, an einem Tag, an dem die meisten Läden ohnehin geschlossen haben und niemand schnell etwas besorgen kann. Für den Plan genügen ein Stift, das Blatt und ein gründlicher Gang durch Kühlschrank, Gefrierfach und Vorratsregal.
Bevor ein einziges Gericht notiert wird, liegt alles auf dem Tisch, was bald verbraucht werden sollte: die halbe Packung Feta, ein Rest Brühe, Gemüse, das schon länger im Fach liegt. Diese Dinge planen wir für die ersten Tage der Woche ein, den Feta etwa für das Ofengemüse am Dienstag und die Brühe für die Suppe am Mittwoch. Danach folgt das Gefrierfach. Steht dort eine beschriftete Box Eintopf aus einer früheren Woche, ist der Samstag versorgt: Auf dem Blatt steht an diesem Tag nur „Box auftauen“.
Die Woche hat bei uns zwei Kochtage mit doppelter Menge. Am Dienstag kommt ein Blech Wurzelgemüse in den Ofen: Karotten, Pastinaken, rote Bete und Zwiebeln. Die eine Hälfte gibt es am selben Abend, die andere wird am Mittwoch mit Brühe zur Suppe püriert. Am Donnerstag kocht der Kichererbseneintopf ebenfalls in doppelter Menge; die Kichererbsen liegen seit Mittwochabend im Wasser. So kommen drei Abendessen aus zwei Kochtagen, dazu eine Box Eintopf fürs Gefrierfach, die am Samstag der folgenden Woche auf den Tisch kommt.
Die übrigen Tage sind bewusst einfach gehalten: Nudeln mit Tomatensauce am Montag, ein Omelett mit Kräutern am Freitag, die aufgetaute Box am Samstag, ein Teller aus Resten am Sonntag. Wer den Plan liest, erkennt gleich, an welchen Abenden gekocht wird und an welchen etwas aus Box oder Vorrat auf den Tisch kommt.
Steht der Plan, gehen wir ihn Zeile für Zeile durch. Für jedes Gericht notieren wir, was fehlt, und prüfen dabei das Regal: Steht noch eine ungeöffnete Packung Reis im Fach, kommt kein Reis auf den Zettel. Der Zettel hat feste Überschriften in der Reihenfolge unseres Ladens, und jeder Posten landet gleich unter der passenden. Zum Schluss kommen die Striche von der Liste am Regal dazu: alles, wovon die letzte Packung angebrochen wurde.
Am Montag ist Einkaufstag, deshalb steht abends nur ein schnelles Gericht aus dem Vorrat auf dem Plan. Nach dem Einkauf am Montag und nach dem Wochenmarkt am Samstag wird gleich sortiert: Wurzelgemüse ins Gemüsefach, Kräuter in ein Glas Wasser, Tomaten in eine Schale auf der Arbeitsfläche. Was nicht lange liegt, etwa Blattspinat, wandert in eines der ersten Gerichte, bei uns in die Suppe am Mittwoch. Neue Packungen für das Regal wandern hinter die angebrochenen, damit die älteren zuerst an der Reihe sind.
Der Sonntag bleibt frei von Neuem. Alle offenen Boxen kommen auf den Tisch, dazu Brot und was vom Salat übrig ist. Erst danach, bei einem fast leeren Kühlschrank, entsteht der nächste Plan. Gerät die Woche durcheinander, tauschen wir zwei Zeilen auf dem Blatt, statt neu zu planen, etwa das Omelett vom Freitag mit der aufgetauten Box vom Samstag.
Ein abgelaufener Plan wandert nicht ins Altpapier, sondern in eine Klarsichthülle, die in einer Küchenschublade liegt. Nach einigen Monaten liegt dort ein Stapel, in dem beim Planen geblättert wird: Welche Gerichte standen im letzten Oktober auf dem Blatt, welche Mischung aus Ofengemüse gab es im Winter, welches Gericht stand zuletzt am Donnerstag im großen Topf? Gerichte, die gut ankamen, bekommen am Rand einen Haken, solche, die liegen blieben, ein Kreuz. So wiederholt sich der Plan, ohne jede Woche gleich auszusehen. Im Herbst stehen Kürbis und Wurzelgemüse häufiger auf dem Blatt, im Sommer Tomaten und Blattsalate; das Gerüst aus zwei Kochtagen, einem Markttag und einem Abend für Reste bleibt dabei dasselbe.
← Startseite / Vorrat
Glas & Kelle · ein Beitrag der Rubrik Ordnen
Ein Vorratsregal wird nicht an einem Nachmittag neu geordnet, sondern Fach für Fach. Wir beginnen mit dem Fach, aus dem am häufigsten etwas geholt wird, und lassen die übrigen stehen, bis das erste fertig ist. Ein Fach passt auf den Küchentisch, ein ganzes Regal nicht.
Alles aus dem Fach kommt auf den Tisch, auch die Tüte ganz hinten. Jede Packung wird umgedreht: Wo steht das Mindesthaltbarkeitsdatum, ist sie angebrochen, schließt der Verschluss noch? Angebrochenes kommt in eine Kiste, die später vorn im Fach steht. Was das Datum überschritten hat, wird geprüft: Ist die Packung intakt und der Inhalt unauffällig, kommt es zum Angebrochenen und auf den nächsten Plan, sonst wird es entsorgt. Doppelte Packungen stellen wir nebeneinander, damit erkennbar wird, wovon zu viel da ist.
Bei uns gibt es sieben Gruppen. Die ersten vier sind Frühstück, Backen, Nudeln und Reis sowie Hülsenfrüchte; dazu kommen Konserven, Gewürze und eine Gruppe für Öl und Essig. Jede Gruppe bekommt ein Fach oder eine flache Kiste, die sich wie eine Schublade herausziehen lässt. Die Gewürze sind die Ausnahme: Sie liegen in einer Schublade neben dem Herd, nebeneinander und mit dem Etikett nach oben. Öl und Essig im Regal sind die Reserve; die Flasche im Gebrauch steht am Herd.
Was in keine Gruppe passt, etwa eine Tüte getrocknete Pilze, kommt in eine kleine Kiste für Sonstiges. Sie wird bei jeder Wochenplanung geleert: Was dort liegt, kommt auf den Plan der nächsten Woche.
Was oft gebraucht wird, zieht in Schraubgläser um: Nudeln, Reis, Linsen, Haferflocken und Mehl. Gläser gleicher Größe lassen sich stapeln und in einer Reihe aufstellen, und der Inhalt ist von vorn zu erkennen. Jedes Glas bekommt ein Etikett mit drei Angaben: Inhalt, Datum des Umfüllens und das Mindesthaltbarkeitsdatum der Originalpackung. Bei Nudeln und Hülsenfrüchten kleben wir außerdem die ausgeschnittene Kochanleitung auf den Deckel. Was selten gebraucht wird, bleibt in der Originalpackung und bekommt nur einen Klebepunkt mit dem Datum des Öffnens.
Nach dem Einkauf stellen wir neue Packungen hinter die älteren, nicht davor. So ist zuerst an der Reihe, was zuerst gekauft wurde. Bei Gläsern heißt das: Neue Ware kommt nicht auf den Rest im Glas. Der Rest wandert in eine kleine Schale und wird zuerst verbraucht; das Glas wird gespült, getrocknet und erst dann neu befüllt. Das Etikett wird dabei erneuert, denn Umfülldatum und Mindesthaltbarkeitsdatum gehören jetzt zur neuen Packung.
An der Seitenwand des Vorratsregals hängt eine kurze Liste mit den sieben Gruppen und den Dingen, die immer im Haus sind, bei uns rund zwanzig Posten. Wird die letzte Packung einer Sorte geöffnet, bekommt die Sorte dort einen Strich. Am Sonntagabend, wenn der Wochenplan entsteht, wandern alle Striche auf den Einkaufszettel und werden auf der Liste wieder ausradiert. Deshalb ziehen wir die Striche mit Bleistift.
← Startseite / Kontakt
Glas & Kelle entsteht in einer kleinen Redaktion in Kassel. Hinweise auf Fehler, Fragen zu einem Beitrag und Vorschläge für ein Thema erreichen die Redaktion per E-Mail; die Adresse darunter ist die Anschrift des Magazins. Was mit Nachrichten an die Redaktion geschieht und wie lange sie aufbewahrt werden, steht in den Datenschutzhinweisen.
E-Mail: [email protected]
Adresse: Glas & Kelle, Kirchweg 61, 34119 Kassel, Deutschland
← Startseite / Datenschutz
Fassung vom 6. Oktober 2026, gültig bis zur nächsten Änderung
Diese Hinweise beschreiben, welche personenbezogenen Daten die Redaktion des Magazins Glas & Kelle aus E-Mails erhält, wofür sie sie verwendet und welche Rechte die betroffenen Personen haben; außerdem erklären sie den einen Eintrag, den die Website im Browser anlegt. Maßgeblich sind die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und für den Speicher im Browser das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Redaktion des Magazins Glas & Kelle, Kirchweg 61, 34119 Kassel, Deutschland. Ihre E-Mail-Adresse für alle Anliegen lautet [email protected]. Eine Benennungspflicht für einen Datenschutzbeauftragten besteht nicht: Die Tätigkeit der Redaktion fällt unter keinen der Fälle des Art. 37 Abs. 1 DSGVO, und keiner der Fälle des § 38 Abs. 1 BDSG liegt vor.
Mit der Redaktion in Verbindung tritt man per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse. Dabei entscheidet die schreibende Person selbst, ob und was sie mitteilt. Verarbeitet wird, was die Nachricht enthält, gewöhnlich der Name, die Absenderadresse, der Zeitpunkt des Empfangs und der Text selbst.
Gebraucht werden diese Angaben nur, um das jeweilige Anliegen zu bearbeiten: einen gemeldeten Fehler in einem Beitrag zu prüfen und zu korrigieren, eine Rückfrage zu stellen oder einen Themenvorschlag zu besprechen. An Dritte gehen sie nur, wenn ein Gesetz die Redaktion dazu verpflichtet.
Solange in einem Browser noch keine Einstellung hinterlegt ist, blendet die Website kurz nach dem Laden einen Hinweis ein. Wird darin „Akzeptieren“ gewählt, entsteht im lokalen Speicher dieses Browsers ein einziger Eintrag. Er hält lediglich fest, dass der Hinweis bestätigt wurde, damit er nicht bei jedem weiteren Aufruf erneut erscheint.
Der Eintrag besteht aus einem festen Namen und dem Wert „1“ und bleibt im Browser; die Website liest ihn nur, um zu entscheiden, ob der Hinweis erscheint, und um auf der Seite Technische Einstellungen den Stand des Eintrags anzuzeigen. Er ist die einzige Information, die Glas & Kelle im Browser ablegt. Einzelheiten zum Eintrag und die Möglichkeit, ihn wieder zu entfernen, stehen auf der Seite Technische Einstellungen.
Für die Bearbeitung von E-Mails stützt sich die Redaktion auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihr berechtigtes Interesse besteht darin, Hinweise, Korrekturen und Fragen zu ihren Beiträgen entgegennehmen und bearbeiten zu können. Dient eine Nachricht der Vorbereitung oder Erfüllung eines Vertrags, zum Beispiel einer vereinbarten Zusammenarbeit, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Grundlage.
Für das Anlegen des Eintrags gilt § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG: Der Eintrag ist unbedingt erforderlich, damit die Website die ausdrücklich gewählte Bestätigung des Hinweises berücksichtigen kann. Soweit dabei überhaupt personenbezogene Daten berührt sind, gilt ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Nachrichten an die Redaktion werden so lange aufbewahrt, wie es für die Bearbeitung des Anliegens nötig ist. Ist ein Vorgang abgeschlossen, löscht die Redaktion die E-Mails dazu spätestens zwölf Monate danach. Über diese Frist hinaus bleibt nur, was ein Gesetz aufzubewahren verlangt, etwa Unterlagen zu einem Vertrag nach § 257 HGB und § 147 AO; sie werden gelöscht, sobald die jeweilige Frist abgelaufen ist.
Ein Ablaufdatum gibt die Website dem Eintrag im lokalen Speicher nicht. Er verschwindet, wenn er auf der Seite Technische Einstellungen oder über die Browsereinstellungen gelöscht wird oder wenn der Browser ihn selbst verwirft, etwa beim Schließen eines privaten Fensters.
Nach Art. 15 DSGVO lässt sich erfragen, welche Angaben aus der eigenen Korrespondenz bei der Redaktion liegen. Sind Angaben falsch, korrigiert die Redaktion sie, sobald die betroffene Person das verlangt (Art. 16 DSGVO). Wer möchte, dass seine Nachricht gelöscht wird, beruft sich auf Art. 17 DSGVO; wer sie vorerst nur von der weiteren Verwendung ausnehmen lassen möchte, auf Art. 18 DSGVO. Wer der Redaktion im Rahmen eines Vertrags selbst Angaben überlassen hat, kann sie nach Art. 20 DSGVO in einem gängigen, maschinenlesbaren Format erhalten, soweit sie automatisiert verarbeitet werden.
Stützt sich die Redaktion auf ihr berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, kann dem aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, jederzeit widersprochen werden (Art. 21 DSGVO). Außerdem steht nach Art. 77 DSGVO jeder Person der Weg zu einer Aufsichtsbehörde offen. Für Glas & Kelle mit Sitz in Kassel ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.
Wer eines dieser Rechte nutzen möchte, schreibt formlos an [email protected]. Damit Auskünfte nicht an Unbefugte gehen, kann die Redaktion bei begründeten Zweifeln an der Identität eine Bestätigung über dieselbe Adresse erbitten, von der die ursprüngliche Nachricht kam. Nach Art. 12 Abs. 3 und Abs. 5 DSGVO ist eine solche Anfrage kostenfrei und spätestens einen Monat nach ihrem Eingang zu bearbeiten.
Diese Hinweise gelten in der oben genannten Fassung aus dem Jahr 2026. Ändert sich der Umfang der Verarbeitung, etwa weil die Website einen weiteren Eintrag im Browser benötigt, passt die Redaktion den Text vorher an und setzt das neue Datum an den Anfang.
← Startseite / Bedingungen
Stand: 6. Oktober 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Seiten des Magazins Glas & Kelle. Herausgeberin ist die Redaktion Glas & Kelle, Kirchweg 61, 34119 Kassel, Deutschland, erreichbar per E-Mail an [email protected].
Das Lesen ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Beiträge, Tabellen und Listen dürfen für den eigenen Haushalt gelesen, ausgedruckt, gespeichert, abgeschrieben und an die eigene Küche angepasst werden, zum Beispiel um einen Wochenplan oder die Überschriften eines Einkaufszettels an den Kühlschrank zu hängen. Auf einzelne Beiträge zu verweisen, etwa in einer Nachricht an Bekannte, ist ohne Rückfrage erlaubt. Beim Ausdrucken lässt die Website Menü, Hinweis und Schaltflächen weg; aufs Papier kommt die gerade geöffnete Seite, bei den Fragen auf der Startseite mit den Antworten, die gerade aufgeklappt sind. Die Seiten passen sich der Breite des Bildschirms an und lassen sich in jedem aktuellen Browser lesen.
Nicht gestattet ist es, die Website technisch zu beeinträchtigen, Inhalte automatisiert und massenhaft abzurufen oder die Seiten so in fremde Angebote einzubinden, dass der Eindruck entsteht, sie gehörten dazu.
Glas & Kelle versteht sich als Magazin über Lebensmittel im Haushalt. Die Beiträge beschreiben, wie die Redaktion eine Kochwoche plant, Einkäufe vorbereitet, ihren Vorrat ordnet und die Angaben auf Verpackungen liest. Sie dienen der allgemeinen Information und der Anregung für die eigene Küche. Die Wochenpläne gehen von einem Haushalt aus, der montags einkauft und an zwei Abenden in doppelter Menge kocht.
Für ein bestimmtes Lebensmittel sind immer die Angaben auf seiner eigenen Verpackung maßgeblich, etwa zu Lagerung, Zubereitung, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, für ein Küchengerät die Anleitung des Herstellers. Rechtsvorschriften wie die Lebensmittelinformationsverordnung gibt die Redaktion so wieder, wie sie sie zum Zeitpunkt des Schreibens versteht; verbindlich ist allein der amtlich veröffentlichte Text. Damit sich jede rechtliche Angabe im Original nachlesen lässt, nennen die Beiträge Verordnungen und Gesetze mit ihrer amtlichen Bezeichnung.
Urheberrechtlich geschützt sind die Texte des Magazins ebenso wie seine Tabellen, Listen, die Seitengestaltung und das Zeichen von Glas & Kelle, soweit sie Werke im Sinne des § 2 UrhG sind. Kurze Zitate sind im Rahmen von § 51 UrhG mit Nennung der Quelle zulässig. Wer Inhalte darüber hinaus übernehmen, bearbeiten oder veröffentlichen möchte, etwa für einen Verein oder eine Hausgemeinschaft, fragt vorher per E-Mail nach; die Redaktion entscheidet dann im Einzelfall.
Das Zeichen der Website, ein Glas neben einer Kelle, darf nicht für eigene Angebote verwendet werden. Die Fotos zeigen Lebensmittel und Küchenzubehör allgemein und nicht die Küche der Redaktion.
Die Redaktion schreibt ihre Beiträge sorgfältig und liest Angaben zu Etiketten am Verordnungstext und an der Verpackung gegen. Für eigene Inhalte verweist § 7 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz auf die allgemeinen Gesetze; nach ihnen ist die Redaktion verantwortlich. Wird ein Fehler gemeldet und bestätigt, korrigiert die Redaktion den betroffenen Beitrag und vermerkt größere Korrekturen am Ende des Textes.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Website wird unentgeltlich bereitgestellt; ein Anspruch darauf, dass sie jederzeit und ohne Unterbrechung erreichbar ist, besteht nicht. Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle beim Betreiber des Servers können den Zugang zeitweise unterbrechen.
Ändern sich das Magazin oder die Gesetze, auf die sich diese Bedingungen stützen, passt die Redaktion den Text an. Die neue Fassung erscheint auf dieser Seite mit ihrem Datum und gilt für alle Aufrufe ab diesem Tag. Korrekturen an einzelnen Beiträgen ändern diese Bedingungen nicht; sie stehen jeweils am Ende des betroffenen Textes.
Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht. Wer als Verbraucherin oder Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat, kann sich zusätzlich auf zwingende Schutzvorschriften des eigenen Aufenthaltsstaates berufen, soweit diese gelten. Haben beide Seiten die Eigenschaft von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sind für Streitigkeiten die Gerichte in Kassel zuständig.
Erweist sich ein Teil dieser Bedingungen als nichtig, gilt der Rest weiter, und die Lücke füllt das Gesetz. Glas & Kelle, Kirchweg 61, 34119 Kassel, Deutschland, [email protected], Stand 2026.
← Startseite / Technische Einstellungen
Gültig seit dem 6. Oktober 2026
Diese Seite erklärt die einzige Einstellung, die die Website von Glas & Kelle in einem Browser hinterlegt, und zeigt, wie sie sich prüfen und wieder entfernen lässt. Zuständig ist die Redaktion des Magazins Glas & Kelle mit der Postanschrift Kirchweg 61, 34119 Kassel, Deutschland; Fragen dazu nimmt sie unter [email protected] entgegen. Die rechtliche Einordnung steht in den Datenschutzhinweisen.
Etwas mehr als eine Sekunde, nachdem eine Seite vollständig geladen ist, erscheint ein kurzer Hinweis, solange in diesem Browser noch nichts hinterlegt ist. Auf schmalen Bildschirmen, etwa einem Telefon im Hochformat, liegt er als Streifen quer über dem unteren Rand, auf breiteren Bildschirmen als kleine Karte in der rechten unteren Ecke. Der Hinweis sagt in zwei Sätzen, dass eine technische Einstellung gespeichert wird und dass es mit „Akzeptieren“ weitergeht. Daneben stehen ein Verweis auf die Datenschutzhinweise und die Schaltfläche „Akzeptieren“.
Wer „Akzeptieren“ wählt, bestätigt damit den Hinweis: Die Website legt den Eintrag an und blendet den Hinweis aus, ab dann auch bei späteren Besuchen mit demselben Browser. Wird die Schaltfläche nicht gewählt, bleibt der Hinweis sichtbar, und beim nächsten Aufruf erscheint er erneut; gespeichert wird in diesem Fall nichts. Alle Beiträge lassen sich in beiden Fällen gleichermaßen lesen.
Lässt ein Browser das Speichern nicht zu, etwa weil der lokale Speicher in seinen Einstellungen gesperrt ist, verschwindet der Hinweis nach dem Klick auf „Akzeptieren“ zwar, kehrt beim nächsten Aufruf aber zurück; die Statuszeile weiter unten meldet dann, dass kein Eintrag gespeichert ist. Ist die Website in mehreren Registerkarten geöffnet, verschwindet der Hinweis in den übrigen erst, wenn sie neu geladen werden.
Gespeichert wird im sogenannten lokalen Speicher, den jeder Browser für jede Website getrennt führt. Anders als die kleinen Textdateien, die viele Websites setzen, wird er nicht bei jedem Seitenaufruf an den Server geschickt; er bleibt auf dem Gerät und ist nur für Seiten derselben Adresse lesbar. Gespeichert wird ein fester Name mit dem Wert „1“, sonst nichts: keine Kennnummer, keine Uhrzeit, keine Angabe über gelesene Beiträge oder über das Gerät. Der Name ist für die Website fest vergeben und bei allen Besucherinnen und Besuchern derselbe, sodass sich aus ihm nicht ablesen lässt, wer die Seite aufgerufen hat.
Dieser Eintrag ist alles, was die Website im Browser ablegt. Texte, Bilder und Gestaltung kommen vom selben Server wie die Seite selbst. Bei jedem Laden einer Seite prüft das Skript den Eintrag neu; ein Wechsel zwischen den Rubriken lädt die Seite nicht neu und lässt den Hinweis so, wie er gerade ist.
Jeder Browser führt seinen eigenen Speicher. Wer Glas & Kelle am Telefon und am Rechner liest, sieht den Hinweis deshalb auf beiden Geräten, und in einem privaten Fenster wird der Eintrag beim Schließen des Fensters vom Browser selbst verworfen.
Ob der Eintrag in diesem Browser gerade existiert, steht in der Zeile im Kasten darunter. Mit der Schaltfläche im selben Kasten lässt er sich ohne weitere Rückfrage entfernen; der Hinweis erscheint dann wieder, und die Entscheidung kann neu getroffen werden.
Der Stand des Eintrags erscheint hier, sobald die Seite vollständig geladen ist und Skripte laufen.
Auch der Browser selbst kann den Eintrag löschen: In den Einstellungen findet sich unter Datenschutz oder Websitedaten eine Möglichkeit, die gespeicherten Daten einzelner Websites oder aller Websites zu entfernen. Werden dort die Daten der Website Glas & Kelle gelöscht, verschwindet auch der Eintrag. Wie die Menüs heißen, ist von Browser zu Browser verschieden; die Anleitungen des jeweiligen Herstellers beschreiben den Weg genau.
Sind Skripte im Browser abgeschaltet, bleibt der Hinweis aus, und einen Eintrag legt die Website dann gar nicht erst an. Der Verweis und die Schaltfläche im Hinweis sowie die Schaltfläche in diesem Kasten lassen sich auch mit der Tastatur erreichen und auslösen.
Diese Beschreibung gilt in der Fassung aus dem Jahr 2026. Sollte die Website künftig eine weitere Einstellung benötigen, etwa für eine größere Schrift, wird diese Seite vorher ergänzt und der Hinweis angepasst; bis dahin bleibt es bei dem einen Eintrag. Das Datum der aktuellen Fassung steht oben auf dieser Seite.